Die Immobilienverwaltung ist das wichtigste Betätigungsfeld unseres Unternehmens. Wir betreuen sowohl das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung), wie auch den Immobilienbesitz von Mietshausbesitzern (Mietverwaltung).
Auf Wunsch bieten wir Teilleistungen aus beiden Betreuungsvarianten an (z.B. Abrechnungserstellung). Eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) einzelner Wohneinheiten wird derzeit nicht angeboten.
Als Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. stellen wir an uns selbst den Anspruch, für unsere Kunden ausschließlich qualitativ hochwertige Verwaltungsleistungen zu erbringen. |
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Dazu gehört die unbedingte Beachtung von Recht und Gesetz sowie den Bestimmungen der jeweiligen Gemeinschaftsordnung. Und dazu gehört die Wahrung der Neutralität gegenüber dem Einzelnen, um die Interessen der Gemeinschaft jederzeit frei von Einflüssen wahrnehmen zu können. Fehler - sind menschlich. Sie gehören zur täglichen Arbeit. Daher sichern wir unsere Kunden, wie auch unsere Unternehmung durch eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe ab.
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Fundiertes Fachwissen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verwaltungsbereich haben entweder eine einschlägige immobilienwirtschaftliche Ausbildung absolviert oder verfügen bereits über jahrelange Berufserfahrung im Bereich der Immobilienbewirtschaftung.
Zur Auffrischung des vorhandenen Wissens ist die regelmäßige Teilnahme an Seminaren und Schulungsveranstaltungen eine Selbstverständlichkeit. |
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Effizienz durch leistungsfähige Instrumentalisierung
Bei der formalen Abwicklung der verschiedenen Verwaltungstätigkeiten kommt eine moderne und leistungsfähige Verwaltungssoftware zum Einsatz. Sie unterstützt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei nahezu allen Aufgaben im Alltag einer Hausverwaltung.
Sämtliche Kapitalflüsse werden in der EDV abgebildet und sind jederzeit abrufbar und kontrollierbar. Das gilt für die Bewegungen auf den Gemeinschaftskonten, wie auch für die Eigentümer- und Mieterkonten. Durch die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung werden Hausgelder, Mietzahlungen und jährliche Abrechnungsergebnisse maschinell verbucht. Fehleranfällige manuelle Buchungen sind nicht mehr erforderlich. |
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Interessant für Kapitalanleger:
In der Jahresabrechnung werden umlagefähige Betriebskosten separat ausgewiesen und sind so ganz einfach mit dem Mieter abzurechnen. Bei Mieterwechseln erhalten Sie eine vorbereitete Betriebskostenabrechnung.
Für die Selbstnutzer werden die Vorgaben des § 35 EstG voll erfüllt und die anrechenbaren Lohnanteile als Anlage zur Jahresabrechnung mit ausgegeben.
Auf Wunsch werden zudem die geleisteten Vorauszahlungen, die Einzelbuchungen auf dem gemeinsamen Girokonto sowie die aktuellen Stände der Geldkonten für jeden Eigentümer in der Abrechung detailliert und übersichtlich geordnet dargestellt.
Das bedeutet für jeden Miteigentümer ein Höchstmaß an Transparenz. |
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Qualität muss nicht teuer sein.
Qualität sollte sich vielmehr auch auf der Kostenseite positiv für die Eigentümergemeinschaft bemerkbar machen. So versuchen wir seit Jahren, für unsere Kunden ein aktives Betriebskostenmanagement zu betreiben. Sukzessive werden die verschiedenen kostenwirksamen Aktivitäten einer Eigentümergemeinschaft von uns auf ihre Effizienz und mögliche Einsparpotentiale hin durchleuchtet.
Durch den Abschluss entsprechender Rahmenverträge mit Banken, Versicherungen und Versorgern sowie der gewissenhaften Auswahl und Kontrolle der verschiedenen Handwerker können wir deutliche Kostenersparnisse für unsere Kunden erzielen.
Qualität bedeutet bei der Firma Enkelmann-Immobilien GmbH aber auch, dass umfassende Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Fachingenieuren und Architekten realisiert werden.
Um die Leistungserbringung unterschiedlicher Gewerke organisieren, richtig bewerten und ggf. korrigieren zu können, bedarf es in jedem Fall dem Wissen gut ausgebildeter Fachkräfte, die täglich mit diesen technischen Aufgaben konfrontiert werden. Der Verwalter kann und darf hier lediglich als Mittler, aber nie als Planer und Baubetreuer auftreten. |
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Heizkostenabrechnung
Eine von fast allen Eigentümergemeinschaften und Mietshausbesitzern gerne in Anspruch genommene Zusatzleistung unseres Hauses, ist die selbständige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten.
Diese bieten wir für alle Objekte mit Wärmemengenzählern oder elektronischen Heizkostenverteilern an und gewähren auf die Abrechnungsgebühren der verschiedenen Wärmedienstunternehmen deutliche Preisabschläge.
Profitieren auch Sie davon. |
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