In Baden-Württemberg werden Rauchmelder zur Pflicht. Der Landtag in Stuttgart hat eine entsprechende Regelung mit den Stimmen der grün-roten Regierungsfraktionen sowie der CDU beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden ab Anfang 2015.
Eigentlich sollte die Rauchmelderpflicht mit der Novellierung der Landesbauordnung kommen. Doch nun wurde sie vorgezogen. Hintergrund ist die Brandkatastrophe von Backnang (Rems-Murr-Kreis) mit acht Toten.
Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden. In Treppenhausfluren müssen den Angaben nach keine Rauchmelder installiert werden.
Eigentümergemeinschaften haben die Beschlusskompetenz sich für eine gemeinschaftliche Anmietung/Kauf und Wartung der Geräte zu entscheiden, auch wenn diese schlussendlich im Bereich des Sondereigentums installiert werden.