Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter verlangt von selbigen eine Zulassung nach §34c der Gewerbeordnung.

Bislang war die Aufnahme der Tätigkeit lediglich gegenüber den Behörden anzuzeigen. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist nunmehr , dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres nachweisen kann.

Angehängt unsere Urkunde über die Berufszulassung.

Urkunde_34c_2019