Sehr geehrte Eigentümer und Mieter,
die Dezember-Hilfe (Heizkostenzuschuss) der Bundesregierung wird über die Energieversorger automatisch – durch Wegfall einer Abschlagszahlung – berücksichtigt. Entsprechend geringer fallen die Kostenmeldungen an die Abrechnungsdienstleister aus, so dass eine Berücksichtigung der Minderkosten automatisch über die kommenden Verwaltungsabrechnungen gegenüber Eigentümern und Mietern zur Geltung kommen.